Kontaktdaten
Darf ich dich noch ein bisschen besser kennen lernen?
VERTRAG
Bitte lies dir die folgenden Zeilen durch.
Diese Paragraphen sehen langweilig aus, ich weiß.
Sie geben uns aber den organisatorischen Rahmen für eine geschmeidige Zusammenarbeit.
§1 Dauer und Leistung
Ausbildung : 07.-08.03.26
Die Ausbildung enthält
- ein gedrucktes Zertifikat mit deinem Namen, welches deine Teilnahme bescheinigt
- Raum für all deine Fragen
Änderungen an Terminen können seitens der Veranstalterin aus organisatorischen Gründen jederzeit vorgenommen werden. Ansprüche daraus werden ausgeschlossen.
§2 Anwesenheit & Voraussetzungen
Der Trainee ist zur Anwesenheit von min. 90 % der Unterrichtseinheiten verpflichtet. Der Erhalt des Zertifikats findet nach vollständiger Beendigung der erforderlichen Unterrichtseinheiten statt. Eine Erstattung anteiliger Kosten wird ausgeschlossen.
§3 Vertragsrücktritt / Kostenerstattung
Der Trainee kann aus persönlichen Gründen vor Beginn der Ausbildung vom Vertrag zurücktreten.
Die Erklärung ist per eMail an info[ät]yogamia.de zu senden.
Fällige Zahlungsvereinbarungen, die davon ausgenommen sind, bleiben unabhängig vom Vertragsrücktritt bestehen.
§4 Vorzeitiger Abbruch
Bei vorzeitigem Abbruch der begonnenen Ausbildung verzichtet der Trainee auf alle Ansprüche zur Erstattung anteiliger Kosten. Siehe auch §2.
§5 Stornierung / Überbuchung
Bei Nichtzustandekommen der Ausbildung durch Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen hat die Veranstalterin die Berechtigung, die Fortbildung abzusagen oder den Veranstaltungstermin zu verschieben. Im Falle einer Überbuchung der Ausbildung steht es der Veranstalterin frei, Ausbildungsverträge bis zu vier Wochen vor Beginn der Ausbildung zu stornieren. Jegliche Ansprüche hieraus werden ausgeschlossen.
50% Kostenrückerstattung bis zu 1 Monat vor Trainingsbeginn. Bis einen Monat vorher ist eine Stornierung nur mit ärztlichem Attest (A-Test) möglich.
§6 Ort des Trainings
YogaMia
Neuenhöfer Allee 82
50935 Köln
In Ausnahmefällen steht es der Veranstalterin frei, den Veranstaltungsort aus triftigen Gründen zu ändern.
§7 Gesamtverantwortung
Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt bei Cher-Ginger Baratta. Durchführung und inhaltliche Verantwortung liegen bei den mit der Ausbildung betrauten Dozent:innen.
§8 Haftung
a) Die Teilnahme an der Ausbildung erfolgt auf eigene Gefahr.
b) Die Teilnahme an der Ausbildung setzt eine stabile körperliche & geistige Konstitution voraus.
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages versichert der Trainee sich über die körperlichen & mentalen Anforderungen der Ausbildung vollkommen bewusst zu sein & diesen zu entsprechen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Konstitution des Trainees ggf. durch ein ärztliches Attest bestätigen zu lassen.
Im Falle von bewusst verschwiegenen Kontraindikationen behält sich die Veranstalterin vor, den Trainee von der Veranstaltung auszuschließen.
c) Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens der Veranstalterin entstanden sind.
§9 Urheberrecht
Das Urheberrecht sämtlicher Unterrichtsmaterialien (Workbook, Präsentationen, Videos, Audio-Dateien) liegen bei der verfassenden Dozentin. Die weitere Nutzung jedweder Art, die Weitergabe an Dritte & die Vervielfältigung ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden im Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 6.000 € geahndet. Weiterreichende Schadenersatzansprüche behalten sich die Urheber:in vor.
Während der Ausbildung gemachte Fotos oder Filmaufnahmen dürfen nur nach Absprache mit den darauf zu sehenden Personen veröffentlicht werden.
Die Trainees geben mit diesem Ausbildungsvertrag ihr Einverständnis zur unentgeltlichen Nutzung von Fotos oder Filmaufnahmen, die während der Ausbildung gemacht werden.
§10 Kosten und Zahlung
Die Ausbildungskosten der The Voice of Yoga Ausbildung – The Sweet Sound of Mantra betragen:
350 Euro
Es kommen ggf. Kosten für Verpflegung und Unterkunft hinzu.
Solltest Du aus unvorhersehbaren Gründen die Ausbildung nicht antreten, besteht die Möglichkeit, deine Zahlung mit den Kosten der folgenden Yogalehrer Ausbildung zu verrechnen und die Ausbildung entsprechend zeitverzögert zu beginnen.
§11 Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
a) Nebenabreden:
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen & sind nicht zulässig. Änderungen & Ergänzungen müssen immer schriftlich erfolgen.
b) Gerichtsstand ist Köln bei Klagen gegen Cher-Ginger Baratta.
c) Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Ausbildungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Regelungen gelten solche durchführbaren Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am Nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch die Ausbildungsvereinbarung weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.